Hier sind Sie richtig, wenn Sie im Landkreis Konstanz ein Anliegen zur Gelben Tonne haben. Über diese Seite können Sie Gelbe Tonnen bestellen, tauschen oder abziehen lassen (erst ab dem 01.01.2025, nach Abschluss der Grundverteilung). Die Bereitstellung der Gelben Tonne ist für Sie kostenfrei. Im Landkreis Konstanz gibt es Gelbe Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern, 240 Litern und 1.100 Litern. Bitte beachten Sie, dass die Gelben Tonnen die Gelben Säcke ersetzen.
Haben Sie als Gewerbekunde, Hausverwaltung oder öffentliche/soziale Einrichtung ein Anliegen zur Gelben Tonne, dann klicken Sie bitte hier.
Zum 01.01.2025 wird die Sammlung von wertvollen Recyclingrohstoffen in Form von Leichtverpackungsabfällen (LVP) von den bekannten Gelben Säcken auf die Gelbe Tonne umgestellt. Hiervon betroffen sind die Gemeinden Aach, Allensbach, Eigeltingen, Orsingen-Nenzingen, Reichenau, Singen (Hohentwiel), Volkertshausen sowie das Abfuhrgebiet des Müllzweckverbandes Hegau (MZV) mit den Gemeinden Engen, Gailingen am Hochrhein, Gottmadingen, Hilzingen und Rielasingen-Worblingen. Die Gemeinden Mühlingen und Tengen entsorgen ab dem 01.01.2025 ebenfalls ausschließlich über die Gelbe Tonne. Die Gemeinde Hohenfels bleibt bei ihrer gewohnten Regelung. Ebenso entsorgen die Gemeinden Bodman-Ludwigshafen, Büsingen am Hochrhein (MZV), Gaienhofen, Konstanz, Moos, Mülhausen-Ehingen, Radolfzell am Bodensee, Steißlingen, Stockach und Öhningen weiterhin, wie gewohnt, über den Gelben Sack.
Der Abfuhrrhythmus ist in allen Gebieten 4-wöchentlich, mit Ausnahme der Gebiete Allensbach, Reichenau und Singen (14-tägig). Bitte beachten Sie, dass Sie die Gelben Tonnen nicht bestellen müssen. Gemäß dem Vertrag zwischen dem Landkreis Konstanz und dem Dualen System erhalten Sie anhand des Abfuhrrhythmus und der Anzahl der Bewohner des betroffenen Grundstücks eine Gelbe Tonne von uns. Berechnungsgrundlage sind 15 Liter Leichtverpackungsabfälle pro Person und Kalenderwoche.
Wir beginnen ab dem 04.11.2024 mit der Verteilung der Gelben Tonnen. Wann Sie in den Genuss einer neuen Gelben Tonne kommen und welche Größe für Sie vorgesehen ist, erfahren Sie hier. Änderungswünsche Ihrer Tonnengröße, die gemäß den Vorgaben zulässig sind, können wir leider erst nach der Grundverteilung der Tonnen berücksichtigen. Diese werden zwischen Januar und März des kommenden Jahres umgesetzt. Bitte beachten Sie, dass eine Leerung der Tonnen erst ab dem 01.01.2025 erfolgt. Die unterschiedlichen Behältergrößen werden separat ausgeliefert. Zuerst werden die 120 Liter und 240 Liter Behälter verteilt. Die Verteilung der Behälter mit einem Fassungsvermögen von 1.100 Litern findet im Nachgang statt.
Sollten Sie bei Ihrer neuen Gelben Tonne einen nicht bündig schließenden Deckel feststellen, bitten wir Sie ein paar Tage abzuwarten. Aufgrund der Materialeigenschaften kann es während der Auslieferung zu einer temporären Überdehnung des Deckels kommen. Bereits nach kurzer Zeit passt sich der Kunststoff aber wieder an und der Deckel schließt bündig.
Rein produzierendes Gewerbe und Handelsbetriebe sind grundsätzlich von der Entsorgung von Leichtverpackungen (LVP) ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf eine Gelbe Tonne.
Alle anderen Gewerbebetriebe, Hausverwaltungen oder öffentliche/soziale Einrichtungen zählen zu den vergleichbaren Anfallstellen. Diese sind ebenfalls berechtigt eine Gelbe Tonne zu erhalten. Es besteht also auch hier Anspruch auf eine kostenlose Gelbe Tonne, welche die Gelben Säcke ersetzt (Aach, Allensbach, Eigeltingen, Engen (MZV), Hohenfels, Gailingen am Hochrhein (MZV), Gottmadingen (MZV), Hilzingen (MZV), Mühlingen, Orsingen-Nenzingen, Reichenau, Rielasingen-Worblingen (MZV), Singen (Hohentwiel), Tengen, Volkertshausen). Vorhandene Gelbe-Tonnen-Mietverträge in den betroffenen Gemeinden werden zum Jahreswechsel umgestellt und die Bereitstellung der Mietbehälter ist ab dem 01.01.2025 für Sie kostenfrei.
Die Entsorgungsberechtigung vergleichbarer Stellen richtet sich nach dem Mengenkriterium. Grundlegend sind Handwerks- und Landwirtschaftsbetriebe nur mit Mengengrenze entsorgungsberechtigt. In diesem Fall besteht maximal Anspruch auf einen Behälter der Größe 1.100 Liter. Die anderen Anfallstellen sind vollumfänglich entsorgungsberechtigt und die Gelben Tonnen werden in Größe und Anzahl bedarfsgerecht bereitgestellt (gilt nur für Behältergrößen 120, 240 und 1.100 Liter). Die genaue Entsorgungsberechtigung orientiert sich an den nachfolgenden 12 Gruppen:
12 Gruppen der vergleichbaren Anfallstellen gemäß § 3 Abs. 11 VerpackG | Mengenbeschränkung | ||
---|---|---|---|
1. | Gastronomiebetriebe, Großküchen, Beherbergungsbetriebe | Nein | |
2. | Gesundheitseinrichtungen, karitative Einrichtungen | Nein | |
3. | Bildungseinrichtungen, wissenschaftliche Einrichtungen | Nein | |
4. | Betriebe des Lebensmittelhandwerks | Ja | |
5. | Betriebe des Bauhandwerks | Ja | |
6. | Betriebe des Kfz-Handwerks | Ja | |
7. | Sonstige Handwerksbetriebe | Ja | |
8. | Dienstleistungsbetriebe, sonstiges Kleingewerbe | Nein | |
9. | Landwirtschaftliche Betriebe | Ja | |
10. | Kultureinrichtungen, Sporteinrichtungen, Freizeiteinrichtungen | Nein | |
11. | Kasernen, Justizvollzuganstalten | Nein | |
12. | Verwaltungen, Behörden | Nein |
Bitte beachten: Auch als vergleichbare Anfallstelle sind Sie ausschließlich zur Entsorgung von lizensierten Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundwerkstoffen berechtigt. Es dürfen ausdrücklich keine gewerblichen Transport- und Umverpackungen über die Gelbe Tonne entsorgt werden. Fehlbefüllung kann dazu führen, dass der Behälter nicht geleert wird und von Ihnen nachsortiert werden muss.
Teilen Sie uns bitte über das Kontaktformular Ihren Behälterbedarf mit.
Für größere Wohneinheiten stellen wir Behälter mit einem Volumen von 1100 Litern zur Verfügung. Falls das bei Ihnen der Fall ist, kontaktieren Sie uns bitte, wir finden gemeinsam eine Lösung
Kontaktformular
Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind für uns Unternehmenszweck und Ansporn zugleich. Aber selbst die besten, modernsten und teuersten Aufbereitungsverfahren sind zum Scheitern verurteilt, wenn es an der Inputqualität mangelt. Enthält eine Gelbe Tonne extrem verschmutztes Material wie eine Babywindel, kann dadurch der gesamte Tonneninhalt kontaminiert und fürs Recycling unbrauchbar werden. Es kommt daher auf Sie an: Je besser Sie Ihren Abfall trennen und sortenrein erfassen, desto mehr tragen wir alle zum Ressourcen- und Klimaschutz bei. Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise, was in die Gelbe Tonne des Landkreises Konstanz gehört und was nicht.
Das gehört NICHT in die Gelbe Tonne
Das gehört in die Gelbe Tonne für Verkaufsverpackungen
Die Auslieferung der Gelben Tonne in der Erstverteilung erfolgt über ein Subunternehmen, weswegen wir leider keine individuellen Liefertermine nennen können.
Tonnen sind nachhaltiger als Säcke. Für die Sacksammlung sind jedes Jahr aufs Neue Säcke zu produzieren, an Verteilstellen zu liefern und zu verteilen. Eine Mülltonne hat im Vergleich dazu eine Lebenserwartung von durchschnittlich zehn Jahren und kann zu 100 % recycelt werden. Darüber hinaus punktet das Standard-Sammelsystem Tonne im Hinblick auf ein sauberes Wohnumfeld und eine komfortable Abfallentsorgung.
Nur die sogenannten Leichtverpackungen (LVP) gehören in die Gelbe Tonne:
Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) gehören in die Papiertonne, Verpackungen aus Glas entsorgen Sie bitte über die aufgestellten Altglascontainer.
Die Gelbe Tonne ist ausschließlich für Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterial bestimmt. Daher dürfen diese Abfälle NICHT in die Gelbe Tonne:
Tatsächlich kann es in ganz seltenen Fällen vorkommen, dass ein Fahrzeug eine Abfalltonne „schluckt“. Zum Beispiel, weil die Halterungsvorrichtung an der Tonne bricht oder die Tonne nicht richtig in der Führung arretiert war. In einem solchen Fall ist die Tonne tatsächlich verloren. Ein Herausholen der Tonne aus dem Fahrzeug ist aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich. Selbstverständlich kommen wir für den Verlust der Tonne auf und stellen Ihnen schnellstmöglich auf unsere Kosten ein neues Exemplar zur Verfügung. Bitte beantragen Sie über unser Bestellformular eine neue Tonne: Formular
Bitte beachten Sie auch Folgendes: Nicht immer ist eine auf den ersten Blick abhandengekommene Tonne wirklich verschwunden. Es kann vorkommen, dass sie nach dem Leeren versehentlich an einen falschen Ort zurückgestellt wurde. Bitte schauen Sie deshalb zunächst auf dem Nachbargrundstück nach, ehe Sie die Tonne als vermisst melden.
4-wöchentlich, mit Ausnahme der Gebiete Allensbach, Reichenau und Singen (14-tägig)
Es gibt Gelben Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter.
Falls Sie Ihren Behälter durch Ihr Konsumverhalten nicht vollständig befüllen ist das natürlich umso besser, denn Abfallvermeidung ist der beste Weg zum Ressourcen – und Klimaschutz!
Die Gelbe Tonne darf auch zusammen mit einem Nachbarn genutzt werden.
Die Lieferung und die Gelbe Tonnen ist für Sie kostenlos.
In die Gelbe Tonne dürfen nur transparente Säcke geworfen werden, damit für unsere Müllwerker feststellbar ist ob es sich beim Inhalt nur um Leichtverpackungen handelt. Das ist wichtig für die Sortierung und das Recycling im Nachgang. Selbst die besten, modernsten und teuersten Aufbereitungsverfahren sind zum Scheitern verurteilt, wenn es an der Inputqualität mangelt. Enthält eine Blaue oder Gelbe Tonne extrem verschmutztes Material wie eine Babywindel, kann dadurch der gesamte Tonneninhalt kontaminiert und fürs Recycling unbrauchbar werden. Am besten keine Säcke benutzen.
Ohne Trennen kein Recycling! Je besser Sie Ihren Abfall sortenrein separieren, desto mehr tragen Sie zum Ressourcen- und Klimaschutz bei. Warum das so ist, zeigen wir Ihnen gerne auf den folgenden Websites
REMONDIS Nachhaltigkeitswebsite
Recyclingrohstoffe
Wir sind Klimaschutz
Was viele nicht wissen: Optimales Sortieren fängt schon vor der Tonne an. Ein Joghurtbecher beispielsweise besteht nicht nur aus Kunststoff, sondern hat meist einen Deckel aus Aluminium. Beides gehört in die Gelbe bzw. Wertstofftonne, aber idealerweise getrennt.
Und um beim Beispiel Joghurtbecher zu bleiben: Auch das Ineinanderstapeln mehrerer Becher sollten Sie vermeiden. Es ist zwar platzsparend in der Tonne, jedoch fürs Recycling kontraproduktiv. Beim Durchlaufen der Sortieranlage können die einzelnen Becher dann nicht mehr als solche erkannt werden. Schlimmstenfalls landen sie statt beim Recycling in der Abfallverbrennung. Möchten Sie mehr hierzu erfahren, dann hereinspaziert!
Hier finden Sie Sortiertipps zu unterschiedlichsten Abfallarten. Wahlweise können Sie ein Schlagwort als Suchbegriff eingeben oder einen Behälter bzw. Entsorgungsweg auswählen. Zudem haben Sie die Möglichkeiten, sich Informationen zu Abfallarten sortiert nach Anfangsbuchstaben anzeigen zu lassen.